Honorar und Abrechnung

Die Kosten für meine Therapieleistung werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Private Krankenkassen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen (seperat abschließbar) erstatten diese Behandlungskosten, wenn dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und analog über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.

Mein Honorar beträgt für Selbstzahler:
75,00 €/50 Minuten

Zweig mit Blüte
Zweige

Welche Vorteile haben Sie als Selbstzahler*in Ihrer Psychotherapie?


Ihre Therapie wird nicht aktenkundig. Alle Informationen, die Ihre Therapie betreffen, bleiben in meiner Praxis und werden nicht, wie bei einer kassengestützten Therapie für andere Krankenkassen oder Behörden zugänglich gemacht, z. B. Diagnosen und die Häufigkeit Ihrer Psychotherapien.

Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens. So haben Sie auf Ihrem späteren Lebensweg weniger Einschränkungen, weil Sie so umsichtig sind, etwas für Ihre psychische Gesundheit zu tun.

§ 33 EStG – Psychotherapie ist als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Die nicht von der Krankenkasse ersetzen Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen.